From: "Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de Subject: Konfusion - war: [Wikide-l] Wappen und GNU-FDL
Wie auch auf der entsprechenden Diskussionsseite der Wikipedia (und vielen anderen Seiten) herrscht absolute Konfusion.
[...]
Richtig. Eigentlich müßte man alles löschen, weil da quasi nur Unfug steht. - Löschen hat aber keinen Zweck, weil drei Minuten später der gleiche Unfug wieder dort steht.
Ich schaffe es ja nicht einmal, die Sache in dieser Liste klarzustellen ... Aber ok, einmal versuche ich es noch:
1) Wir bewegen uns bei _hoheitlichen_ Wappen im Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht.
2) Die Kommunalverfassungen der Länder regeln _allgemein_ die Wappen der Kommunen.
3) Die Hauptsatzungen der einzelnen Kommunen regeln das eigene Wappen - und die Verwendung; ggf. Genehmigungen etc.
4) Jede Kommune ist (innerhalb 2)) völlig frei, diese Regeln zu gestalten; gleichwohl wird es häufig Ähnlichkeiten geben.
5) Urheberrecht hat _primär_ damit nichts zu tun. Verwirrt nur.
6) Markenrecht hat auch nichts damit zu tun; wurde aber gerichtlich vergleichend schon herangezogen. Imho.
7) Copyright gibt es in Deutschland nicht - wer damit argumentiert, hat _sofort_ verloren.
Der schnöde Rest sollte sich durch meine folgenden Kommentare ergeben:
Einige strukturierende Aspekte:
[...]
Sie betreffen also nur EIGENE Leistungen. Daher bezieht sich das Meinungsbild Urheberrecht vom Juni 2003 nur auf das Urheberrecht:
Weg damit! Das hat mit dem Thema Wappen wenig zu tun.
Die FORM des Stadtwappens (kuenstlerisch gestaltetes Einhorn) ist der FDL unterstellt, wie sieht es mit dem INHALT aus?
Irrelevant. Rechtliches Konstrukt baut anders auf; siehe oben. (BTW: Wappen müssen heraldischen Regeln genügen: Daher dürften sie auch im Einzelfall nicht urheberrechtlich geschützt sein. Aber das spielt in der konkreten Frage keine Rolle.)
Es geht dabei vor allem um die Verwechslungsgefahr: der BGH hat einer Duesseldorfer Zeitung untersagt, das dortige Stadtwappen auf der Titelseite zu fuehren, da dadurch der Eindruck entstuende, die Stadt haette das erlaubt.
*Dies* (sowie ein denkbarer Wettbewerbsvorteil) ist der ursprüngliche Hintergrund des Wappenrechts: Es wird (kann) der Eindruck erweckt, im Namen des Wappenbesitzers zu sprechen.
Ungeklaert in ihren konkreten Beziehungen zum zivilrechtlichen Namensrecht ist das Recht der Gemeinden aufgrund oeffentlichrechtlicher Vorschriften die Fuehrung des Wappens als HOHEITSZEICHEN zu regeln. Dies ist ein ganz anderes RECHTSGEBIET, das oeffentliche Recht. Auf der
a) Da ist nichts ungeklärt. Es gibt Gesetze und Hauptsatzungen.
b) Ein "öffentliches Recht" gibt es nicht. Es gibt (hierzu korrekt) Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht.
Diskussionsseite ist nachzulesen, dass ich der Ansicht bin, dass eine Illustration in der Wikipedia - unabhaengig davon, was kommunale Satzungen oder Gemeindeordnungen sagen
- nicht von den entsprechenden Genehmigungsvorbehalten
erfasst wird.
(Ich bin kein Jurist) Das Gegenteil dürfte der Fall sein: Insbesondere gute Wiki-Stadtseiten können _mit Wappen_ den Eindruck erwecken, dass die Seite mit Zustimmung oder direkt durch die Stadt entstand. - EXAKT DIESEN Fall wollen die Haupt- satzungen vieler Städte ausschließen.
VORSCHLAG: einen Juristen beauftragen, kostenpflichtig ein Gutachten ueber diese Fragen abzugeben,
Eine gute Idee.
mit dem man Gemeinden entgegentreten kann, die die Nutzung des Wappens untersagen. Ich waere dagegen, diese Rechtsauffassung der Gemeinden zu akzeptieren.
Du kannst ja dagegen sein. Einen Kasten besten Radebergers - der Jurist wird nichts anderes sagen. - Schlicht, weil die Rechtslage sonnenklar ist.
ALTERNATIVE: Erstellen eines Meinungsbilds mit der Frage: Sollen von Gemeinden Genehmigungen über die Abbildung ihres Wappens in der Wikipedia eingeholt und die jeweilige Entscheidung akzeptiert werden?
LOL! Du kannst (mal heftiger formuliert) auch ein Meinungsbild erstellen, ob die Wikipedianer aus der EU austreten sollen. NUR: Was willst Du mit dem Ergebnis anfangen?
- auf unsere Abbildung des Mercedessterns im Stadtbild,
denn es handelt sich um eine geschuetzte Marke
HALT! Jetzt fängst _Du_ an, Dinge zu vermengen: Was auch immer der Mercedesstern ist: Er ist KEIN Wappen. Insoweit ein _sehr_ schlechtes Beispiel -> wir kommen nicht weiter, wenn wir nicht endlich die gesetzlichen Grundlagen zur Kenntnis nehmen ... und immer, wenn uns die Wappen auf den Magen schlagen, nicht zutreffende Gesetze und nicht zutreffende Beispiele vortragen.
BTW: Was mache ich mit meinem oben lesbaren Text? Bei jeder diesbezüglichen Frage neu mailen? Wappen/Diskussion weghauen und meinen Text rein? Aufgeben?
Mit freundlichen Gruessen, Martin Ebert