On Friday 28 May 2004 19:49, Karl Eichwalder wrote:
Florian Hannemann florian.hannemann@assetburned.de writes:
tja nun stellt sich mir die frage darf ich das in die WP einbringen?
klar, warum denn nicht?
Noch mal zur Klarstellung die entsprechende Passage im (deutschen) Urheberrechtsgesetz:
"§59: Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden."
Damit dürfte klar sein, dass ich alles, was vom öffentlichen Raum her einsehbar ist, fotografieren und (auch kommerziell) verwerten kann. Aus diesem Text kann ich aber auch nicht erkennen, wie "sicherheitsrelevante" Einschränkungen bei Bauwerken (Bahnhöfe, Flughäfen, Bundeswehreinrichtungen) geltend gemacht werden können, da ja diese m.E. auch Werke (von Architekten) im Sinne dieses Gesetzes sind.
Martin (Mazbln)
----- Original Message ----- From: "Marco Krohn" marco.krohn@web.de To: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" wikide-l@Wikipedia.org Sent: Friday, May 28, 2004 8:51 PM Subject: Re: [Wikide-l] Re: Fotos vom AKW
Wenn das Design des Gebäudes (hier AKW) urheberrechtlich geschützt ist, dann ist es nicht legal das Foto in die Wikipedia zu stellen. In diesem Fall bräuchtest du die Zustimmung des Fotografen.
Ein Foto zu machen und auf deine Webpage zu stellen ist auf jeden Fall legal.
Viele Grüße, Marco