(einfach mal ein Schuss ins Blaue, wenn das schon mal irgendwo auftauchte, mea culpa). Habe heute per Zufall die letzte c't in die Hand bekommen und las dort einen interessanten Artikel über ein neues (bundesdeutsches) Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek. Deren Archivierungsauftrag wurde dementsprechend erweitert, dass nun auch Netzpublikationen gesammelt werden sollen. Details sind in der Pressemitteilung unter http://www.ddb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm Zitat: "Die Deutsche Nationalbibliothek archiviert Netzpublikationen auf Dauer. Deutsche Verlage und alle, die außerhalb des Verlagsbuchhandels Veröffentlichungen herausgeben, werden durch die Gesetzesnovellierung verpflichtet, neben trägergebundenen Publikationen wie gedruckten Werken und Veröffentlichungen auf CD-ROMs oder Disketten auch ausschließlich oder zusätzlich im Internet veröffentlichte Werke an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern." Weiter unten: "Welche Publikationen sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht einbezogen?
Zunächst einmal sind in die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht alle Publikationen einbezogen, für die man sich ohne Weiteres entsprechende Ausgaben in der Printwelt vorstellen könnte, wie z. B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke. (...)
Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht." Laut c't (IIRC, Zeitschrift lag in der Schulbibliothek) müssen alle Herausgeber von deutsch(-sprachigen) Publikationen ein Belegexemplar bei der DNB abliefern (technisch geht das voraussichtlich über ein Nutzerkonto auf einen FTP-Server, wo man die Daten in komprimierter Form ablegt). Weiter möchte die DNB jeweils aktuelle Versionen der Website haben, d.h. die Daten müssen also nicht nur einmal abgeliefert werden (die genauen Techniken werden noch evaluiert, z.B. via "harvesting"). Vorsorglich wurde auch bereits ein Sanktionsparagraph in das Gesetz aufgenommen, der Bussen bei Säumigkeit und Nichtreagieren auf Mahnungen androht. Meine Frage nun: Hat sich schon mal jemand mit der Frage beschäftigt, was das für die deutschsprachige WP bedeutet? Sind wir, als Lexikon, gerade das, was die DNB-Leute gerne archivieren möchten? Oder sind wir, da rechtlich gesehen in den USA stationiert, gar nicht im Fokus des Gesetzes? Wenn nein, wer würde sich denn hier darum kümmern? Einfach mal so als Diskussionsanregung Michael