Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Jede Behörde, jedes Museum etc. hat ne Gebührenordnung und einen festen Rahmen, innerhalb dessen mit Bildrechten etc. umgegangen wird.
Diese "Bildrechte" gibt es so in der Regel nicht.
Ein Museum kann ein Hausrecht ausüben und das Fotographieren gestatten oder auch nicht. Ob ein Museum dabei zwischen "kommerziellen" und "privaten" Fotographen unterscheiden kann, erscheint mir zweifelhaft - aber ich kenn mich aber mit den Gesetzen nicht wirklich aus.
Wenn das Museum die Fotos selbst anfertigt, kann es für diese Fotos (nicht für die abgegildeten Werke!) eventuell ein Urheberrecht beanspruchen und also auch die Verwertung dieser Fotos festlegen. Es ist höchst umstritten, ob bei 2-dimensionalen Vorlagen (Kupferstiche, Gemälde, Buchmalereien) die Schöpfungshöhe gegeben ist, die ein Urheberrecht begründet.
Die "Gebührenordnung" regelt nur, die (Material-)Kosten für das Erstellen einer (Fotokopie-)Kopie; verlangt eine staatliche Einrichtung mehr, beginnt die Grauzone.