Erwin Jurschitza wrote:
Hätte Elvis 1954 die "Ode an die Freude" gesungen, wären Musik, Text + Aufnahme in Deutschland demnächst frei/frei, für zeitgenössische Kompositionen gilt das aber nicht.
Dies gilt doch nur für die Aufnahme, die dann frei wird, wenn ich das richtig verstanden habe. Komposition, Musik und Text dürften doch weiterhin geschützt sein, oder?