Ulrich Fuchs schrieb:
Du lizenzierst beim Upload unter der GNU FDL auch die kommerzielle Nutzung, also fotografierst Du auch für kommerzielle Nutzung.
Diese Ansicht ist eine. Wenn er privat fotographiert, wird er nie ausschließen, daß am Tage nach seinem Tod ein Nachkomme das Album vertickt. Wenn er also privat fotographiert, aber *anderen* erlaubt, kommerziell es zu nutzen, ist es selbst noch keine kommerzielle Nutzung, imho.