S. Heinz schrieb:
da ist ja nun wirklich nicts erhellendes dabei...
Es gibt nicht viel Erhellenderes... Ein Gesetz, in dem steht "Ein akademischer Grad ist Bestandteil des Namens" gibt es nicht. Also ist erst einmal vom Gegenteil auszugehen.
Schau mal ins Personalausweisgesetz § 1 oder ins Paßgesetz § 4. Da ist der Doktorgrad extra unabhängig vom Namen als Inhalt des Dokuments benannt. Wäre er Namensbestandteil, hätte man sich doch die Extra-Auflistung sparen können, findest du nicht auch? Für diese Interpretation spricht auch, dass der Doktorgrad nicht Teil des maschinenlesbaren Teils des Ausweises/Passes ist.
In Heiratsurkunden u.ä. wird der Doktorgrad übrigens nicht automatisch eingetragen, sondern nur auf speziellen Wunsch der jeweiligen Person.
zumindest in behördenschreiben muß der titel mit angegeben werden
Glaub ich nicht. Wo soll das denn festgelegt sein? Ob ich einen akademischen Grad erworben habe, geht $Behörde nichts an, solange es nicht von essentieller Bedeutung für den jeweiligen Vorgang ist.
aber wie gesagt, mir isses egal
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Michael