Rainer Zenz schrieb:
Das Einscannen eines alten Stiches vom Original z.B. ist sicher keine schöpferische Leistung, die ein Urheberrecht nach sich zöge.
Dies ist eine interessante Frage, aber eigentlich mehr für Project Gutenberg und ähnliche "digitale Bibliotheke" als für Wikipedia.
Bücher vor 1890 haben äusserst selten Photographien, sondern (Kupfer- oder Holz-) Stiche, und interessant ist das berufliche Sticher (Graveure) kein Urheberrecht erkannt ist, zumindest nicht in Schweden. Man konnte denken das dieser Beruf ganz künstlerich ist, aber als Künstler sind die Graveure nicht erkannt, nur als industrielle Arbeitskräfte. Um so ein illustriertes Buch zu digitalisieren oder nachdrucken, muss man den Autor und *Maler* nachforschen, um dass beide mehr als 70 Jahre tot gewesen sind sicherzustellen, aber nicht den Graveur. Dass haben mir schwedische Juristen und Verlagsleute erzählen. Weisst jemand ob dass gleiche in Deutschland gilt?
Wenn der Graveur kein rechtlicher Urheber ist, finde ich es natürlich dass der Nachdrucker auch kein Urheber sein kann.