Hallo Wikipedianer,
Klaus Graf schrieb am 05/03/2005 04:13 PM:
Typischer Fall von URV-Paranoia. Auch wenn es theoretisch viele Moeglichkeiten gibt, den gleichen Sachverhalt zu formulieren, niemand hat ein Urheberrecht auf Formulierungen wie "Im Alter von 16 Jahren wurde er ... Flakhelfer", da diese die noetige Schoepfungshoehe nicht erreichen. Das Faktum, dass R. 16jaehrig Flakhelfer wurde, darf frei verwendet werden und bestimmte Formulierungen in Lebenslauefen (er wurde X, er studierte von ... bis ... an) sind einfach zu naheliegend, als dass sie monopolisiert werden duerften.
Dies scheint mir aber nicht mehr zu gelten, wenn beispielsweise der folgende Absatz wortwoertlich uebernommen wurde:
| Mit 14 Jahren wurde Ratzinger nach damals geltendem deutschem Recht | in die Hitlerjugend aufgenommen. Im Alter von 16 Jahren wurde er als | Flakhelfer für den Schutz einer BMW-Fabrik außerhalb Münchens | eingesetzt. Auf die Frage eines Vorgesetzten nach seinem Berufsziel | sagte er, er wolle Priester werden. 1944 wurde er zur Grundausbildung | eingezogen und ins österreichische Burgenland zum Reichsarbeitsdienst | versetzt. In den letzten Kriegstagen desertierte er nach eigenen | Angaben. 1945 kam er in amerikanische Kriegsgefangenschaft, wo er am | Unterricht zur Entnazifizierung teilnahm.
Tschuess, Tim.