Am 15.09.2005 um 19:29 schrieb Dieter Bruegmann:
Worauf läuft das jetzt hinaus? Wenn ich das Bild eines Abgeordneten oder sonstig öffentlich Tätigem für die WP haben will, muß ich zu ihm hinfahren und ihn eigenhändig knipsen?
Aber Bilder von Dritten dürfen nicht veröffentlicht werden, auch wenn der Dargestellte mit allem einverstanden ist?
Genauso. Du musst selbst fotografieren oder der Fotograf sein Einverständnis in die Veröffentlichung unter eine Wikipedia-konforme Lizenz erklären.
Nach dem Caroline-Urteil solltest du dich übrigens hüten, den Abgeordneten übern Gartenzaun zu fotografieren.
Gruß, Rainer