jens.mueller@ira.uka.de (Jens Müller) schrieb:
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt,
Nein, urheberrechtlich gerade nicht. Was willst Du an drei Farbbalken urheberrechtlich schützen?
Und selbst wenn, der Urheber ist schon lange lange tot.
Flups