es gibt die GNUFDL, die sicherlich nicht immer praktisch ist, sondern einfach nur vorgaben macht und beachtet werden sollte. jegliche übersetzung kann hinsichtlich der historienverwaltung beanstandet werden.
"Magnus Manske" magnus.manske@web.de schrieb im Newsbeitrag news:4063E6FB.1040104@web.de...
Innerhalb des wikipedia- (wikimedia-)Projektes, das komplett GFDL ist, sollte wohl ein Link zum Thema genügen.
Gibt es irgend ein *praktisches* Argument für so eine "internationale Historienverwaltung "? Für mich klingt es nach Bürokratie um der Bürokratie willen...
Magnus
Heinz wrote:
Hallo.
Ich habe dieses Problem schon einmal vor einigen Monaten zur Sprache gebracht. Dabei wurde mein Hinweis, dass die internationale Historienverwaltung notwendig ist, weder weiter diskutiert bzw. mit dem Hinweis, dass ein Verweis auf die entsprechende Sprache bereits genügt. Meines Erachtens muss bei Übersetzungen bzw. bei Bezug auf Übersetzungen
der
entsprechende Link zu der seinerzeit benutzen Version (diff-Version) eingestelltb werden.
Hier die GNUFDL-Bestimmungen:
aus: Artikel 8 der GNUfdl (http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_FDL/Text) Übersetzungen werden als eine Art von Modifikationen betrachtet. Damit können Sie eine Übersetzung des Dokumentes unter den Bestimmungen von
Ziffer
4 verbreiten.
aus Artikel 4 ( Modifikationen)
(http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_FDL/Text)
Zusätzlich müssen Sie die folgenden Dinge in der modifizierten Version beachten: Benutzen Sie auf der Titelseite (und auf Umschlägen, sofern vorhanden)
einen
Titel, der sich von dem Titel des Dokumentes und von früheren Versionen unterscheidet. (Die früheren Versionen sollten, wenn es welche gibt, in
dem
Abschnitt Historie aufgelistet werden.)
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