----- Original Message -----
(http://de.wikipedia.org/wiki/Emir_Krajisnik) und dort auch das in Frage stehende Bild eingefügt (das zugegebener Maßen nicht mal bester Qualität ist.). Dann habe ich den Künstler gebeten, sich doch mal den Artikel anzuschauen, ohne den Hinweis zu vergessen, dass es sich um eine freie Enzyklopädie handelt. Er schrieb mir draufhin (am 1. Juli): "thank you very much for your efforts, I have read your article on Wikipedia, and appreciate your time and commitment." Das fasste ich nun als Freigabe des Bildes auch unter GNU-FDL auf, obwohl ich ja immer noch der Meinung bin, das ich es ohnehin hätte einstellen können.
Letzte Woche erhielt ich nun eine Brief der VG Bild-Kunst, geschrieben am 2. Juli, mit folgender Hauptaussage: "Herr Krajisnik ist mit der Online-Nutzung grundsätzliche einverstanden und verzichtet ausnahmsweise auf eine entsprechende Vergütung. Der Urheber besteht allerdings drauf, den folgenden Copyright-Vermerk anzubringen: ©VG Bild-Kunst Bonn, 2004, Emir Krajisnik, "Adriatic Dream". Auf meine eigentliche Argumentation, dass das Bild ja sowieso frei sei, ging man aber wieder nicht ein.
vermutlich ist es nicht der Künstler selbst, sondern diese VG Bild-Kunst in Bonn, die hier in die Quere kommt, denn bei GNU-FDL schwimmen ihnen ihre Felle davon.
Der Künstler, der bei ihnen einmal Kunde wurde ist wohl nicht mehr ganz frei. Er wird wohl auch nicht mehr über einige Werke viel anders verfügen können, als wie es ihm die VG Bild-Kunst vorschlägt.
Man kann es schon verstehen, es geht ihnen allen ums Geschäft, sie leben ja davon - oder wollen es wenigstens und die Gesellschaft will nicht, dass die Clienten separate Geschäfte abschließt, auch wenn es nur um die Vergabe von Gratisrechten gehen sollte. Sie wollen auch ihre Duftmarke darauf haben.
Wahrscheinlich muss man mit der Gesellschaft direkt verhandeln und ihnen etwas anbieten, was sie auch irgendwie befriedigt. Doch dazu müßte man eigentlich auch die Verträge der Künstler mit der VR Bild-Kunst einsehen können.
Gruß Ilja