Mathias Schindler schrieb:
Nein. Absatz 10 erlaubt der FSF, die Lizenz upzudaten. Einzige Bedingung ist die Bewahrung des Geistes dieser Lizenz.
Das dürfte ja wohl kaum der Fall sein, wenn entscheidende Dinge wie die Verpflichtung, den Abschnitt "History", der die Nennung der (aller!) Urheber - also einen Bezug zu einem Urheberpersönlichkeitsrecht - enthält, entfallen sollen.
Vor allem, nachdem die GFDL ihren Zweck - eine brauchbare freie Lizenz für Softwaredokumentation - durchaus gut erfüllt.
-thh