Ich würde vorschlagen, dass erstmal jemand einen Musterprozess mit dem Brockhaus führt - dort stehen die Titel nämlich auch nicht drin... Aber jetzt mal ernst: Ich weiß wirklich nicht, was gegen die derzeitige Praxis einzuwenden ist, als Lemma den bloßen Namen zu nehmen und im Artikel zu erwähnen, dass der/die Betreffende promoviert hat, Professor ist usw.
Behördenschreiben sind möglicherweise etwas anderes, und aus eigener Erfahrung weiß ich auch, dass dann, wenn man so dumm war, einer Behörde zu erzählen, dass man den Doktortitel hat, alle anderen ihn unbedingt auch eintragen wollen. Aber diese staatlichen Regelungen (falls es sie denn geben sollte) betreffen nun wirklich keine Enzyklopädien.
Gruß
Tilman