Norbert Bielefeld erwähnte:
Kleiner Irrtum am Rande: eine 2/3 Mehrheit bedeutet 2/3+1 (sonst ist es keine _Mehr_heit), somit gäbe es nur eine 1/3 Abwahl.
Eine Mehrheit ist alles, was mehr als die Hälfte Stimmen darstellt (sog. "einfache Mehrheit"). Eine (qualifizierte) 2/3-Mehrheit ist eine Mehrheit MIT mindestens 2/3 der Stimmen, nicht aber ÜBER 2/3 HINAUS. Eine zusätzliche Stimme ist daher nicht mehr erforderlich.
Gruß, Alexander (Berlin-Jurist)