From: "Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de
Genau das ist eine Haltung, die ich nicht nachvollziehen kann. Gedruckte Lexika, Reisefuehrer usw. haben traditionell ohne Bedenken und ohne Rueckfrage Beitraege zu Gemeinden mit deren Wappen illustriert. Wenn es eine
Äpfel, Birnen. Welche Rechte erhältst Du beim Erwerb eines gedruckten Lexikons?
Wie war das jetzt noch mit der nichtkommerziellen/kommerziellen Nutzung der Daten der Wikipedia? Das ist doch wohl nicht wirklich mit den Rechten, die ich durch denKauf eines gedruckten Lexikons erwerbe, vergleichbar, oder?
@all: Nur so als Idee: Wie wäre es, wenn wir dem Deutschen Städtetag mal sagen, was Wikipedia so ist. Und um welches Problem es so geht.
Die haben da durchaus auch Juristen: Es wäre ja nicht dumm, wenn die sich mal Gedanken zu dem Thema machen würden. Normalerweise ist das Ergebnis ein "Schnellbrief" an alle Mitglieder des Dt. Städtetags.
Ich könnte mir vorstellen, das in Gang zu bringen - sofern gewünscht.
Mit freundlichen Gruessen, Martin Ebert