Hallo Wikipedianer,
Karl Eichwalder schrieb am 09/14/2004 04:33 PM:
Das deutsche Recht ist für die de.wikipedia.org nur von untergeordneter Bedeutung. Es greift wahrscheinlich nur dann, wenn es um einen Bearbeiter aus Deutschland geht.
Ich waere mit solchen Aussagen vorsichtig.
Es ist auch schon ein Australier wegen Webseiten, die auf einem amerikanischen Server lagen, in Deutschland verurteilt worden, da sich sein Angebot an deutschsprachige Personen richtete.
Tschuess, Tim.