Da aber jeder Link zu Wikipedia möglicherweise über Umwege auch zu der fraglichen Seite führen kann, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die ganze Seite vom Netz genommen werden musst und die Sperrung eines einzelnen Artikels nicht reicht. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie weit man für Links auf der verlinkten Seite noch haftbar gemacht werden kann. Auch wenn Google eine unrechtmäßige Seite gemeldet bekommt, werden wohl alle Links auf die gesamte Domain entfernt. Nun ist Google noch ein milliardenschwerer Konzern und Wikimedia nur ein armer deutscher Verein, weshalb die Reaktion, die gesamte Seite offline zu nehmen, durchaus nachvollziehbar ist. Außerdem: Hätte nur der Lutz Heilmann-Artikel nicht mehr zum Ziel gezeigt, wäre die Spendensumme wohl kaum in dem Ausmaß angestiegen.
Grüße,
ChrisiPK
Am 16. November 2008 17:18 schrieb Christian Thiele apper@apper.de:
Hi,
Am 16.11.2008, 16:59 Uhr, schrieb ChrisiPK chrisipk@gmail.com:
Es ist wohl keine direkte Weiterleitung, aber verlinkt eben bei entsprechender Eingabe direkt auf die deutschsprachige Wikipedia. Da man für Links auf der eigenen Seite inzwischen auch haftbar ist, kann der Betrieb untersagt werden.
das trifft aber beispielsweise auch auf Google zu. Außerdem stellt sich die Frage, wieso die ganze Seite vom Netz muss und es nicht reicht, den einen Artikel während der Auseinandersetzung nicht mehr anzubieten. Alles in allem ist wikipedia.de nichts anderes als Google mit der Beschränkung auf Wikipedia-Seiten (und ohne Volltextsuche...). Ich gehe daher als juristischer Laie davon aus, dass das Vorgehen falsch war und vermute den Fehler beim Landgericht Lübeck. Ich hoffe, dass der Verein den Fall juristisch prüft und nicht mit der Aufhebung zufrieden ist, nur so lässt sich sowas in Zukunft vermeiden.
Grüße, Christian Thiele
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