Am Mittwoch, 27. Oktober 2004 00:56, schrieb Klaus Graf:
Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG, da es sich nicht um Bilder handelt, die unter Benutzung strahlender Energie erzeugt wurden und der schöpferische Akt nicht in der Bildherstellung, sondern in der Programmierung liegt."
Physik? Bewegte Ladungsträger senden Energie in Form von elektromagnetischen Wellen aus. Diese sind grundsätzlich mal ne Obermenge von Strahlung (ja, auch Licht ist eine elektromagnetische Welle ... sagt uns unser Physiklehrer). Haben wir also im Gerichtssaale nun das Elektronenhirn ohne Elektronen erfunden?
tstststs ... nenene, komische Welt!
CU/2 Hartwin