"Thomas R. Koll" tomk32@gmx.de writes:
Bei Bildern vor 1963 (glaub ich, steht irgendwo in der WP) ist das Urheberrecht schon erloschen. Damals wurde das UHR für Bildern dem der Texte angepasst.
Angeblich wurde das rückwirkend 1995 wieder aufgehoben. So verstehe ich jedenfalls Klaus Graf in http://www.jurawiki.de/FotoRecht
Neben der Ausweitung des Schutzwürdigen steht die Remonopolisierung von Werken mit bereits abgelaufener Schutzfrist, also das Wiederaufleben des Schutzes. Bis 1995 galt der Grundsatz, daß Lichtbildwerke, deren Schutz bereits abgelaufen war, nicht in den Genuß einer Schutzfristverlängerung kamen. Damals waren die vor 1960 erschienenen Lichtbildwerke nicht mehr geschützt. Da aber die Schutzdauerrichtlinie der EU es genügen ließ, wenn nur in einem der Mitgliedstaaten der Schutz am 1.1.1995 noch nicht abgelaufen war und Spanien eine extrem lange Schutzdauer kannte, sind heute alle Lichtbildwerke 70 Jahre nach dem Tod ihres Urhebers geschützt, auch solche, die jahrelang bereits gemeinfrei gewesen waren.