Karl Eichwalder schrieb:
Ja, so ungefähr. Bei einer deutschen Einrichtung müßte man aber noch abklären, ob sie auf Leistungsschutz (oder wie das heißen mag) verzichten - möglicherweise könnte eine Gebühr für das Erstellen der Scans erhoben werden (die bei deutschen Einrichtungen oftmals wunderlich hoch ist...).
Es handelt sich um die Bibliothek des amerikanischen Kongresses. Von Gebühren war auf der Webseite (zum Glück) keine Rede.
Das einzige Problem mit den Bildern ist, wie Du schon angemerkt hast, daß die Rechte eventueller Dritter nicht nachvollziehbar sind. Ich habe allerdings Zweifel, daß man bei Recherchen zu verwertbaren Ergebnissen käme.
Grüße Jaybee