Am 22:03 22.02.2006 schrieb thh:
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entfernen und mich bei einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro "unter Verzicht auf die Berufung auf den Fortsetzungszusammenhang" verpflichten, dass beispielsweise nie "Informationen/Daten" über das betreffende Unternehmen in die Wikipedia <sic!> gelangen würden; der Text des Vergleichsangebots enthält noch weitere ähnlich bizarre Verpflichtungen.
Erkennbar unsinnig und von jemandem verfaßt, dem "das Internet" fremd ist, ack.
Absolut sicher? Wenn nicht, dann hätte das u.U. schon erhebliche Konsequenzen, wenn diese Forderung im Urteil so bestehen bleibt. Oder?
Moins KS