At 18:54 19.04.2005 +0200, Björn wrote:
Icke wrotete dette:
At 16:26 19.04.2005 +0200, Björn wrote:.....
Aber vielleicht hilft ja folgende Idee: Die GFDL bietet die Möglichkeit, bestimmte Abschnitte eines Dokuments als unveränderlichen Abschnitt zu definieren.
... Unverändeliche Abschnitte sind ganz bestimmte Abschnitte, nämlich zweitrangige, die nichts mit dem Inhalt des Dokumentes zu tun haben dürfen. Und um ein Paßbild des Autors als Autor geht es ja sicher nicht oder? ;-))
.... Eben deshalb kann ein unveränderlicher Abschnitt doch beispielsweise enthalten: "Den gezeigten Sonnenuntergang hat Björn Bühler im Sommerurlaub auf Ibizza fotografiert." Dadurch erklärt der Autor doch nichts anderes als sein Verhältnis zum eigentlichen Thema. Oder sehe ich das falsch?
1. Machen kann man alles mögliche *gg* und solange es keine Probleme gibt braucht man eigentlich auch gar keine Lizenz. Einen Vertrag braucht man (akut) ja immer nur wenn es unterschiedliche Ansichten zu einem Problem gibt und Forderungen wie Schadensersatz anstehen. (Natürlich muß dann der Vertragstext schon, vor allem auch rechtzeitig vorgelegen haben :-( ) 2. Wenn man aber in Anspruch genommen wird vom: Nutzer, Urheber, Inhaber der Verwertungsrechte, GNU (Namensrecht), Mitautoren etc... ist es immer gut eine saubere Argumentationlinie zu haben. (Spitzfindigkeiten oder gewagte Auslegungen, behalte ich mir immer als stille Reserve vor ;-) ). 3. Ich dachte es geht um eine Enzyklopädie ;-). Und wenn das Foto in einem Artikel erscheint sollte es eigentlich immer Bezug zum Thema haben, sonst {{LA}} *fg* 4. im Bildnamensraum, wo es nur um die Freigabe des Bildes geht ist das Bild wohl automatisch immer das Thema des Dokumentes (Bild). 3. & 4. das Bild selber soll ja GFDL- oder "äquivalent"- Frei sein und die Zusammenführung Artikel + Bild (nach §5-GFDL "Dokumente kombinieren") auch.
Moins KS