On Tue, 26 Oct 2004 18:26:30 +0200 Rainer Zenz mail@rainerzenz.de wrote:
Hallo,
ich habe jetzt ein vergleichbares Problem wie Daniel mit den ESA-Bildern. Beim Artikel "Himmelsscheibe von Nebra" stammen die Illustrationen zwar von mir, aber auf dem Ding selbst liegen Schutzrechte für 25 Jahre. Das zuständige Landesmuseum ist uns zugeneigt und um Einigung bemüht, aber der Knackpunkt dürfte mal wieder die bei der GNU-FDL erlaubte kommerzielle Verwendung sein.
Ich habe mich auf diversen Diskussionsseiten wieder und wieder dazu geaeussert.
Leider nimmt niemand zu Kenntnis, was unter http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen#Grundsatzfrage:_Untersche... nachgelesen werden kann.
Das Zenzsche Himmelscheibenbild selbst ist beliebig kommerziell im Rahmen der GNU FDL verwertbar, waehrend der BILDINHALT geschuetzt ist.
Hier verhaelt es sich nicht anders als bei Abbildungen von Logos (z.B. Mercedesstern), die nach dem Markenrecht Schutz geniessen. Sie koennen zwar in kommerziellen Wikipedia-Mirrors bedenkenlos eingesetzt werden, aber bei einer kennzeichenrechtlich relevanten Verwendung ist der Verwender dran - ob mit oder ohne GNU FDL.
Auch bei Wappen koennen unsere Wappengrafiken gemaess GNU FDL ohne weiteres im Briefkopf gefuehrt werden, wenn die Auflagen eingehalten werden, aber dies waere natuerlich ein Verstoss gegen das Namensrecht des Wappenfuehrers.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einfuehrung einer Kategorie nichtkommerzieller Bilder nicht Probleme fuer die ja an sich erlaubten kommerziellen Mirrors aufwirft. Das beste waere an sich, das Meinungsbild zu revidieren und wie in anderen Wikipedias das Zitatrecht zuzulassen. Hinsichtlich der Einbindung in den Artikelkontext sollten auch die kommerziellen Mirrors damit keine Probleme haben, es sei denn sie streichen den Artikel auf eine Bildunterschrift zusammen.
Klaus Graf