Jakamara Bruce Jensen wrote:
In welchem Gesetz ist denn ein Alleinstellungsmerkmal für 'wissenschaftlich' formuliert? Das würde ich gerne mal lesen.
In Art. 5 Abs. 3 GG. Hier wird mit Verfassungsrang die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gewährleistet; daraus leiten sich bestimmte Privilegien wie das Recht auf Großzitat im UrhG ab. Was als "Wissenschaft" nach herrschender Meinung zu interpretieren ist, welche Rolle Institutionen dabei spielen und warum man sich nicht selbst als "Wissenschaftler" in dem Sinne eines die Privilegien des Art 5 GG genießenden definieren kann, wird in jedem einschlägigen Kommentar zum GG differenziert erörtert (btw, zu der von Dir erwähnten wissenschaftlichen Methodik gehört im Kern die Nachprüfbarkeit und Reproduzierbarkeit der Ergebnisse, und die wird u.a. gewährleistet durch präzise und nachprüfbare Quellenangaben, die wir nicht haben).
Allein die Aussage aus [[Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist]], Punkt 12: "Wikipedia dient nicht der Theoriefindung, sondern der Theoriedarstellung. In ihr sollten weder neue Theorien, Modelle, Konzepte, Methoden aufgestellt noch neue Begriffe etabliert werden. Ebenso unerwünscht sind nicht nachprüfbare Aussagen. Ziel des Enzyklopädieprojektes ist die Zusammenstellung bekannten Wissens." sollte deutlich machen, das Wikipedia auch kein Forschunsprojekt ist. Methodisch (d.h. didaktisch) sind wir auch kein Lehr- oder Lernprojekt. Nur weil man Wikipedia-Inhalte zum Lernen nutzen kann, macht uns das nicht zu einer Einrichtung der Lehre.
MfG, -asb