Schorschi schosch@snafu.de writes:
On Wed, 17 Mar 2004, Jan Beckendorf wrote:
Ich habe mal gewagt ein paar in Artikeln über Städte illegal verwendete Abbildungen von Wappen auf der Löschkandidatenseite einzutragen. Dabei
wir haben immer noch ein Problem - wir wissen immer noch nicht, ob das illegal ist oder nicht - machen wir nun ein "Zitat", oder "nutzen" bzw. "brauchen" wir das Logo - ich tendiere ja immer noch zum Zitat, aber daß ist ein rechtliches Problem und ich bin auf dem Gebiet Laie. Evtl. (auch schon mal angesprochen) sollten wir einen Passus irgendwo einfügen, so wie er in (fast) jedem Buch vorne so oder ähnlich drinsteht:
Die in diesem Buch erwähnten Soft- und Hardwarebezeichnungen sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. (hier Zitat aus "Das LaTeX Handbuch", Leslie Lamport, 1995)
Was haben Zitate denn nun wieder mit Warenzeichen zu tun?
Nochmal:
Bei Wappen gibt es zwei Aspekte zu beachten:
1. Die Kennzeichenrechte am Wappen selbst. Die können (das ist noch nicht vollkommen geklärt, wahrscheinlich nicht, aber zB Nettetal behauptet das Gegenteil) uU verhindern, daß wir das Wappen überhaupt zeigen dürfen.
2. Die Leistungsschutzrechte (*g*) an einer konkreten Darstellung des Wappens. Entweder muß der Urheber das freigeben, oder jemand von der Wikipedia muß selbst eine Darstellung malen und freigeben.
Zitieren kann man IMO _aus_ einem Werk, aber doch nicht ein komplettes Werk.