Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
826 BGB, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ist natürlich kein Strafrecht.
und wird dann gemäß § 249 I BGB zu drei Maus-clicks verurteilt, oder wie? ;-)
Und zu Unterlassung, zu Auskunft über weiteren Vandalismus ...