Am Sonntag, 29. Januar 2006 17:07 schrieb Mathias Schindler:
Nein. Absatz 10 erlaubt der FSF, die Lizenz upzudaten. Einzige Bedingung ist die Bewahrung des Geistes dieser Lizenz.
Ich gehe erstmal davon aus, daß solche updates grundsätzlich erlaubt sind, da die Autoren ja Absatz 10 zugestimmt haben.
Ok, dann hab ich mich in meiner Annahme ("Bei der GPL mag das gehen, weil sie die Versionsänderung im Standardtext vorgesehen hat, aber das hat die FDL bei uns nicht, oder?") geirrt.
Hat "die Wikipedia" eigentlich einen Vorschlag zur Änderung vorgebracht? Welcher wäre das? Dass unter Umständen eine URL auf History und/oder Autoren und/oder Lizenz reicht?
Ciao, Eike