* Thomas Rivinius T.Rivinius@lsw.uni-heidelberg.de [2004-03-17 16:50]:
Und das ist die Frage: Zwingt mich die GFDL zur Nennung meiner Autorenschaft (wenn ja, dann gerne) oder die deutsche WP-community?
Weder noch, soweit ich das verstehe.
Die GFDL sagt, wenn man ein Werk modifzieren möchte: "Geben Sie auf der Titelseite eine oder mehrere Personen oder Einheiten, die als Autoren auftreten können (...), zusammen mit mindestens fünf der ursprünglichen Autoren der Ursprungsversion an (...), es sei denn diese befreien Sie von dieser Notwendigkeit."
Die Ursprungsautor hat also die Freiheit auf die Nennung seiner Autorenschaft zu verzichten.
Wir fordern: "Zu jedem Bild *muss* eine *Quellenangabe* und die Lizenz auf der Beschreibungsseite gespeichert werden. *Nach Möglichkeit sollten* außerdem eine Beschreibung des Bildes, der *Name des Urhebers* und das Erstellungsdatum eingefügt werden."
Auch hier ist die explizite Nennung des Urhebers nicht notwendig, sofern die Quelle glaubhaft angegeben ist (ich habe bei einigen Bildern z. B. angegeben, dass sie ein Freund fotografiert hat und er der Verbreitung unter der GFDL zustimmt).
Gruß, Matthäus Wander.