Von: "Agon S. Buchholz" asb@kefk.net
Oder anders gefragt: Seit wann ist beispielsweise "Meyers Konversations-Lexikon" (http://susi.e-technik.uni-ulm.de:8080/meyers/servlet/info) gemeinfrei? Ch. Aschoff schribt dort, dass er Nachschlagewerke verwerten kann, die bis etwa 1900 erschienen sind (+75 +25 = gemeinfrei ab 2000?). Diese Rechnung würde allerdings auch voraussetzen, dass die Autoren ziemlich rasch nach Veröffentlichung (1888-1889) ihres Lexikon verstorben sind ;)
Wie ist das mit Autoren, die ohne namentliche Nennung für einen Verlag geschrieben haben? In der Grafik und der Fotografie gibt es den Begriff des "total-buyouts", dh man tritt ALLE Rechte an den Auftraggeber ab, auch die Urheber und Lizenzrechte - die würden in dem Fall der Werbeagentur oder dem Verlag oder dem Auftraggeber gehören. Beispiel: Der Großvater einer ehemaligen Freundin entwarf das VW-Logo in den frühen 20-gern, aber ein Urheberrecht gab's da meines Wissen nicht.... Das machte man halt so damals.... Ihre Familie wäre allein davon reich...
Grüße
Wolfram