Ulrich Fuchs wrote:
hm, wie weist Du eigentlich die Sachbeschädigung nach? Kaputt ist ja
Es gibt mittlerweile den Straftatbestand der "Computersabotage". Aber da reicht so ein bisschen rumvandalieren nicht, da muss man schon einen Sasser programmieren...
ne, ich meine das anders, er benutzt ja keine Funktion, die er nicht hätte benutzen dürfen, etwa weil er ein Passwort o.ä. ausgespäht hat, sondern er benutzt den Dienst der Wikipedia erst einmal in vorgeschriebener Form, so wie es gedacht ist, nur alle anderen empfinden es als Missbrauch, nur wie macht man so etwas objektiv? Oder anders ausgedrückt: wo ist die Grenze? Wenn ich jetzt jeden Morgen der Meinung wäre, die Startseite solle keine Links mehr enthalten und nur noch aus einem Google-Eingabefeld bestehen, wäre das schon Vandalismus nur weil es vielleicht eine stark vereinzelte Meinung ist? Ich meine, wer setzt sich hier mit welchem Recht und nach welchem Prinzip durch? Selbst Linux hat am Ende Maintainer, es kann zwar jeder dran rumschrauben, aber ob es in die quasi offiziellen Releases auf die Server kommt, ist immer noch abhängig von einigen wenigen Entscheidern. Der Vandale in allen Ausprägungen und Varianten ist bei der Wikipedia quasi originärer Bestandteil des Designs ...
gruss Melvin