Marc Hennemeyer wrote:
Die Handschriften sind nicht geschützt, aber die Digitalisate. Die Abbildungen besitzen Editionsschutz, der nach 25 Jahren verfällt. Das heisst, dass Abbildungen vor 1980 frei verwendet werden können. Wie Herr Brandt mitteilt, liegen die Rechte der konkreten Abbildungen bei den Bibliotheken, du solltest also einfach dort mal anfragen, eine ältere Quelle suchen oder die Handschriften selber abfotografieren.
Gruss, Jakob
Ok, werde ich machen. Aber dann würde ich einen juristisch erfahrenen Benutzer darum bitten, sich mal die Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Schutz_f.FCr_Reproduktionen anzuschauen. Für mich wirken die Aussagen dort wirklich so, als ob Praezedenzurteile reinen Vervielfältigungen und Digitalisierungen einen Schutz absprechen.
Das meint Klaus Graf auch. Solange es nicht grade Corbis ist, sollten wir vielleicht einfach die Bilder übernehmen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, damit endlich mal Klarheit geschaffen wird. Anscheinend sind ja selbst die Juristen unterschiedlicher Meinung (haha, welch ein Kalauer!).
Gruss, Jakob