Am Dienstag, 29. November 2005 23:45 schrieb Paul Ebermann:
"Manuel Schneider skribis:
[Karl Eichwalder:]
Nicht wirklich. Du hast versäumt darauf hinzuweisen, wie deine Rechte als Autor betroffen sind.
[...]
Bleibt noch anzumerken, dass ich als Autor gar nicht betroffen bin, da ich die genannten Artikel nicht verfasst habe (es könnte aber noch weitere Artikel betreffen von denen wir momentan nichts wissen).
Genau das meint Karl wahrscheinlich.
Das Urheberrecht ist immer nur vom Urheber (oder jemanden, der vom Urheber ein entsprechendes Recht erhalten hat) einklagbar, nicht von unbeteiligten Dritten.
Er klagt es aber noch garnicht ein, sondern macht erstmal auf die URV aufmerksam. Das kann jeder von uns. Er hat ja auch noch nicht mit Konsequenzen gedroht. Dass sie drauf aufmerksamgemacht wurden, darauf kann jeder Autor jetzt verweisen (und ggf. klagen)...
-- Ivo Köthnig