Meiner Meinung nach geht es doch hier nicht um die Rechte des Künstlers sondern um die Rechte des Fotografen an seinem Bild, welches er im öffentlichen Raum gemacht hat.
Da kann ja jeder kommen und für die tausend freien Bilder Tantieme verlangen, nur weil da mal irgendwo ein Springbrunnen ins Bild reinragt, oder eine Skulptur zu sehen ist.
Eigentlich ist das eine Angelegenheit für den Verein. Die könnten sich um Rechtsbeistand bzw. eine Rechtsgutachten kümmern.
Stefan