Bilder unter GNU FDL Lizenzen stellen? Ja, jetzt kommt wieder der qualifizierte Laie aber vielleicht ist ja ein Rechtsanwalt oder zumindest Jurastudent hier, der laut schreit wenn meine logische Folgerung falsch sein sollte.
Annahme: 1)Ich erstelle eine Homepage (oder einen Wikipedia Artikel) über die Zeit des Nationalsozialismus und packe eine Hakenkreuzflagge auf die Seite, dazu kommt der Verweis diese Information dient der Staatsbürgerlichen Aufklärung ... Bla.
2)Ich stelle die ganze Homepage (Artikel) unter GNU FDL.
==> jemand kann die Hakenkreuzflagge korrekt unter GNU FDL Lizenz benutzen, aber er druckt sie aus und benutzt sie für seine Hetzzeitschrift, dann verletzt der Benutzer nicht die GNU FDL sondern andere Gesetze.
Meines Erachtens muss ein Benutzer einer Sache weitergehende Rechte beachten, Mit einem Auto kann ich auch durch eine Fußgängerzone fahren ich darf es nur nicht.
Drehen wir das Beispiel mal weiter: Jemand erstellt eine SVG Grafik einer Bundesdienstflagge und packt sie in die Wikipedia, was rechtlich erlaubt ist, es dient ja der Aufklärung bla bla. Druckt nun jemand die Flagge auf Stoff und verkauft diese dann folgt er den Regeln der GNU FDL und macht nichts verbotenes. Eiert jemand die Bundesdienstflagge in seinem Garten hoch und bekommt eine Bußgeld auferlegt, dann kann er sich nicht darauf berufen dass die Flagge und GNU FDL stand, denn es gibt je schließlich das Beflaggungsgesetz.
Aus all diesem sehe ich keinen Grund warum es ein Problem sein sollte im Rahmen der GNU FDL Bilder von Siegeln, Wappen, verbotenen Flaggen oder ähnliches hochzuladen, nur der der die Grafiken in anderem Rahmen weiterverwendet muss sich darüber kundig machen ob es Gesetze gibt die einer verwendung entgegenstehen und das beschränt schließlich nicht die GNU FDL, diese soll sichern dass die Inhalte frei bleiben aber nicht ein freibrief dafür zu tun was man will.
Nochmal, jeder Rechtsanwalt oder angehende Rechtsverdreher oder auch Laienrichter möge bitte laut schreien wenn diese Argumentation nicht schlüssig ist.
Eric
Achja: {{Rechtshinweis}}