Ich habe bereits gesagt, daß in Ausnahmefällen BGH-Urteile ignoriert werden können. Ich habe bereits ein nach deutschem Recht problematisches Logo gelöscht. Wenn das nötig ist, um Unheil abzuwenden, gern. Daraus kann aber keine allgemein gültige Richtlinie werden.
Am 15.08.07 schrieb Sebastian Moleski sebmol@gmail.com:
On 8/15/07, Ralf Roletschek ralf@roletschek.de wrote:
was soll das immer mit Server in XXX? Es gibt das Schutzlandsprinzip und wir in Europa rufen unsere Informationen aus Holland ab. Das Schutzlandsprinzip ist geltendes Recht in Europa, Amerika interessiert uns nicht. Es gilt
die
Berner Konvention, alle europäischen Länder außer GB sind der
beigetreten.
Ob die Server in den USA, Holland oder Korea stehen, ist irrelevant, es gilt für uns europäisches Gesetz. Gemäß Berner Konvention gilt in Europa Schutzlandprinzip und damit ist US-Gesetz irrelevant. Diesem Gesetz sind alle europäischen Staaten beigetreten, lediglich die USA ratifiziert es nicht (ist aber beigetreten). Die Berner Konvention ist über 100 Jahre
alt
und ist geltendes Recht in Europa - da können die Amis machen, was sie wollen. US-Recht ist für die .de Wikipedia völlig irrelevant. Für uns
gilt
DACH-Recht und nicht copyright der USA (was es bei uns ebensowenig gibt wie PD)
Ich möchte dich bitten, von solchen Charakterisierungen Abstand zu nehmen. Es mag sein, dass du als Benutzer der Wikipedia nur mit großen Schwierigkeiten nach amerikanischem Recht verklagt werden kannst. Bei der Foundation als Betreiber sieht das aber ganz anders aus, und da spielt es in der Tat keine Rolle, wo nun konkret die Server stehen. Einfach die Augen zu verschließen und so zu tun, als ob das alles nicht interessiere, hilft keinem.
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