Sisal13@aol.com schrieb:
Andererseits: Stellt jemand der unter seinem Klarnamen einen Account eröffnet oder den Namen selbst offenbart nicht mutwillig eine Verbindung zu den ansonsten anonymisierten Daten her und muss dann die Konsequenzen selbst tragen? Schließlich gibt er die Daten freiwillig preis?
Ja, aber es unterliegt seiner Kontrolle. Wer 2003 einen Account bei Wikipedia eröffnete, hatte es in der Hand, bei Berücksichtigung der existierenden Auswertungstools zu entscheiden, ob er sich mit seinem Klarnamen anmeldet (was auch urheberrechtlich relevant ist) oder nicht. Wenn er diese Entscheidung zugunsten des Klarnamens getroffen hat, kann man 2006 nicht einfach sagen: Auf bestimmten Gründen sind jetzt viel mehr und viel persönlichere Auswertungen auch mit den Daten aus 2003 möglich, die Rückschlüsse auch über das Privatleben erlauben, die 2003 so nicht oder nur mit unverhältnismäßig viel Aufwand möglich waren - das hättest du 2003 doch absehen können, Pech gehabt. Genauso ist übrigens auch der Gedankengang beim BDSG.
Matthias