On Tue Jan 25, 2005 at 05:5646PM +0100, Klaus Graf wrote:
On Tue, 25 Jan 2005 14:41:28 +0100 Michael Bergbauer listsub-wikide@noname.franken.de wrote:
Urheberrecht (gegebenfalls, falls die Schoepfungshoehe erreicht wird) und das Persoenlichkeitsrecht, beispielsweise, moeglicherweise auch andere Bereiche.
Vergleich es mal mit einem Brief oder einem Telefongespraech: waerst du davon erbaut, wenn du jemandem einen Brief schreibst oder mit jemandem telefonierst und am Tag darauf hoerst du das Gespraech im Radio oder liest den Brief in der Zeitung oder an der Hauswand gegenueber als Plakat?
Dass HALTS MAUL nicht die noetige Schoepfungshoehe erreicht, duerfte wohl ausser Zweifel stehen. Aber das Urheberrecht wird hier nur vorgeschoben, denn Sinn der Intervention ist ja nicht eine geistige Schoepfung zu schuetzen, sondern bestimmte Auesserungen, die man als Indiskretion empfindet, zu unterdruecken.
Ich hab nicht behauptet, dass "Halts Maul" die Schoepfungshoehe erreicht. Das Urheberrecht waere eine solche Rechtsnorm, die dem Zitieren aus privatem Schriftverkehr entgegensteht.
Wenn du keine Rechtsnorm angeben kannst,
Art. 1,2 GG Par. 823 BGB BGHZ 13,334
Aus dem Leitsatz: |Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht |ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom |Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden. Das folgt aus dem in |Artt. 1, 2 GrundG verankerten Schutz der Persönlichkeit und gilt daher |auch dann, wenn die Aufzeichnungen nicht die individuelle Formprägung |aufweisen, die für einen Urheberrechtsschutz erforderlich ist.
die Indiskretionen verbietet, dann wuerde ich vorschlagen, dass du dich an obige Devise haeltst, die ich dann aber sehr viel hoeflicher formulieren wuerde.
Wer bist du eigentlich, dass du meinst, du koenntest mir verbieten, mich an einer Diskussion zu beteiligen?