_huehn-ml@arcor.de_ (mailto:huehn-ml@arcor.de) wrote:
sisal13@aol.com wrote
Nun mag mir doch mal jemand beantworten, wie denn der angeblich in seinen
Rechten Verletzte nachweisen will, dass es sich tatsächlich um seine
Daten
handelt. Schließlich kann doch jeder unter dem Namen Emil Kurz oder Peter
Krull
oder unter jedem anderen vorgeblichen Klarnamen einen Account einrichten.
Wie
also kann also "Emil Kurz" nachweisen, dass er tatsächlich der Nutzer
"Emil
Kurz" ist, der den Account angelegt und die Einträge vorgenommen hat.
Er erklärt es einfach.
Was ist wohl wahrscheinlicher; daß ich mich spaßeshalber beschwere über einen Eintrag, der sich nicht auf mich bezieht und nur zufällig meinen Namen hat, oder daß es vielleicht doch meine Daten sind?
Da zu entscheiden, wer recht hat, ist ja wohl in der Regel sehr simpel.
Thomas
Bloße Wahrscheinlichkeit ist noch kein Beweis. Eigentlich sind auch diese Klarnamen nicht wirklich einer bestimmten Person zuzuordnen.
Aber nun gut. Vielleicht beschwert sich ja auch einmal jemand, unter dessen Klarnamen ein Dritter einen Account eingerichtet hat. Sollte man da nicht Klarnamen als Accounts und deren Offenbarung auf Benutzerseiten verbieten, um für die vielleicht erforderliche Anonymisierung relevanter Benutzerdaten zu sorgen?
Andererseits: Stellt jemand der unter seinem Klarnamen einen Account eröffnet oder den Namen selbst offenbart nicht mutwillig eine Verbindung zu den ansonsten anonymisierten Daten her und muss dann die Konsequenzen selbst tragen? Schließlich gibt er die Daten freiwillig preis?
Gruß Sisal