Am 02.09.2005 um 10:25 schrieb Jakob Voss:
Im Notfall kann man auch jemanden Verklagen, der vorsätzlich auf irreführende Weise eine Domain benutzt, die namensähnlich mit "Wikipedia" ist, weil die Foundation die Namens- und Markenrechte besitzt. Ich hoffe aber, dass das nicht notwendig ist.
Gruß, Jakob
BTW, was ist DAS eigentlich? Schmarotzen am guten Namen oder wie das auf juristendeutsch heißt?
Gruß Dundak