On Tue, 25 Jan 2005 14:41:28 +0100 Michael Bergbauer listsub-wikide@noname.franken.de wrote:
Urheberrecht (gegebenfalls, falls die Schoepfungshoehe erreicht wird) und das Persoenlichkeitsrecht, beispielsweise, moeglicherweise auch andere Bereiche.
Vergleich es mal mit einem Brief oder einem Telefongespraech: waerst du davon erbaut, wenn du jemandem einen Brief schreibst oder mit jemandem telefonierst und am Tag darauf hoerst du das Gespraech im Radio oder liest den Brief in der Zeitung oder an der Hauswand gegenueber als Plakat?
Dass HALTS MAUL nicht die noetige Schoepfungshoehe erreicht, duerfte wohl ausser Zweifel stehen. Aber das Urheberrecht wird hier nur vorgeschoben, denn Sinn der Intervention ist ja nicht eine geistige Schoepfung zu schuetzen, sondern bestimmte Auesserungen, die man als Indiskretion empfindet, zu unterdruecken.
Wenn du keine Rechtsnorm angeben kannst, die Indiskretionen verbietet, dann wuerde ich vorschlagen, dass du dich an obige Devise haeltst, die ich dann aber sehr viel hoeflicher formulieren wuerde.
Niemand zwingt mich mit anderen zu kommunizieren. Wenn ich das tue, kann ich meine Aeusserung nicht mehr absolut kontrollieren. Im vorliegenden Fall geht es um Taeterschutz: Wo bitteschoen steht geschrieben, dass man sich vor der Blossstellung als Ruepel dadurch bewahren kann, dass man dem Gegenueber die Vertraulichkeit aufzwingt. Du bist ein A..loch, aber du darfst das nicht weitersagen.
Solange mir hier niemand fundiert mit juristischen Kommentaren und Belegstellen das Gegenteil beweist, bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Annahme, man duerfe eine private Mitteilung von RECHTS wegen (Netiquette ist etwas anderes) nicht ungefragt oeffentlich machen, eine wahnhafte Einbildung darstellt.
KG