Hallo!
Jens Müller schrieb:
IMO müssen die Hinweise auf den Datei-Hochlade-Seiten _wesentlich_ deutlicher, mit laiengerechten Beschreibungen.
Wobei "Bei [Beschreibung] bitte unbedingt Lizenzstatus ("GNU-FDL" oder "Public Domain") und Bildquelle (z. B. "selbstfotografiert") angeben" eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein dürfte.
Für mich schon, weil ich weiß, was "GNU-FDL" ist und was "Public Domain" genau bedeutet. Aber ich bin Informatiker, der sich mit Open Source befaßt.
Zumindest ein Link auf GFDL und PD sollte schonmal helfen.
Für Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen halte ich eine Klärung für erforderlich. Alle davon (auch Schwarz-Rot-Gold) sind AFAIK urheberrechtlich geschützt, aber kein Land wird sich beschweren, daß sein Wappen und seine Flagge in einer Enzyklopädie auftauchen. Was gesetzlich erlaubt ist, mit der Flagge zu machen, ist bei verschiedenen Ländern auch unterschiedlich; in GB gibt es Union-Jack-Tassen, -Regenschirme, wahrscheints auch -Kondome und -Tampons, in Thailand oder Nepal würd ich das nicht versuchen.
Ich bin dafür, alle Wappen und Flaggen öffentlicher Stellen (also Gemeinden, Länder, Behörden, militärische Einheiten bis zur Kompanie) pauschal zu erlauben, weil sie gleichen "Lizenzvereinbarungen" unterliegen wie Wappen. (Deutsche Dienstflagge (schwarz-rot-gold mit Adler) zu hissen, ist eigentlich eine Straftat, weil sie Gebäude des Bundes bezeichnet. Ein Gartenhaus oder ein Fan beim Fußball kann die trotzdem gefahrlos hissen (weil das hier nicht verfolgt wird, was sich aber ändern kann); wenn ein Bürogebäude das macht, das am besten auch noch eine Plakette mit Bundesadler an die Wand hängt, sieht das /gaaanz/ anders aus.)
Gruß Ralf