On Wed, 27 Oct 2004 00:44:32 +0200 Matthias Walliczek Matthias@Walliczek.de wrote:
Hi,
um die Debatte um Bildrechte mit ein paar Fakten zu bereichern: Das OLG Hamm hat offenbar entschieden, dass Bilder, die ohne Lichtwirkung entstanden sind, keine Lichtbilder sein können (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm) - auf deutsch: Am Computer erzeugte Grafiken sind keine Lichtbilder und demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Sehe ich das richtig, dass sie demnach beliebig übernommen werden dürfen?
Leitsatz: "Programmierte Computergrafiken sind keine Lichtbilder im Sinne des § 72 UrhG, da es sich nicht um Bilder handelt, die unter Benutzung strahlender Energie erzeugt wurden und der schöpferische Akt nicht in der Bildherstellung, sondern in der Programmierung liegt."
Diese Urteil hat erhebliches Aufsehen und heftige Kritik seitens Webdesigner und Juristen hervorgerufen, wobei nicht zuletzt diese Leugnung des Lichtbildcharakters Widerspruch ausgeloest hat. Z.B. http://jotbe-fx.de/daily/article/629/
Also ich waere hoechst vorsichtig, mich darauf zu berufen.
KG