Julius Hacker schrieb:
Hätte Elvis 1954 die "Ode an die Freude" gesungen, wären Musik, Text + Aufnahme in Deutschland demnächst frei/frei, für zeitgenössische Kompositionen gilt das aber nicht.
Dies gilt doch nur für die Aufnahme, die dann frei wird, wenn ich das richtig verstanden habe.
Die Aufnahme würde 2005 frei werden...
Komposition, Musik und Text dürften doch weiterhin geschützt sein, oder?
... und zum Glück wären in diesem Fall die Musik (Beethoven) und der Text (Schiller) es schon längst :-)
Viele Grüße
Vlado
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