Ulrich Fuchs wrote:
Ich denke, wir sollten mal feststellen, dass wir uns einig sind, dass
- die GNU FDL bei Bildern nur das Urheberrecht abdeckt und wir wollen, dass
niemand bei der Benutzung der Bilder urheberrechtliche Probleme hat
- wir im enzyklopädischen Kontext Bilder benutzen können, die aus dem Kontext
gerissen nicht genutzt werden können (bspw. ein Hakenkreuz)
- die GNU FDL nichts abdeckt, was mit dem Urheberrecht nichts zu tun hat, dass
sich diesbezüglich der Nutzer eines Bildes also bild- und kontextspezifisch klar sein muss, dass eventuell andere Rechte einer Nutzung entgegenstehen.
Ja, wir sind uns einig. Vielleicht ist das Hauptproblem, wie wir das nach außen kommunizieren. Wir können schlecht den Politikern und VW-lern sagen: "Lest die GFDL im Originaltext und dann die Gesetze und Verordnungen, die Beleidigung und Wettbewerbsrecht betreffen." Vielleicht sollten wir im Wikipedia-Namensraum eine Seite schaffen, die die Rechte, die aus der GFDL folgen und die die _nicht_ aus ihr folgen einfach erklärt. Leider fehlt mir dazu das Fachwissen und die Zeit :-(
Gruß, Joachim