On Wed, 09 Mar 2005 15:02:48 +0100 Jakob Voss jakob.voss@nichtich.de wrote:
Klaus Graf schrieb:
Da Kommunalwappen namensrechtlichen Schutz geniessen,
sind
alle Kommunalwappen, soweit keine Genehmigung der
Kommunen
vorliegt, zu loeschen. Ich halte das fuer falsch und rechtlich unhaltbar. Es wurde auf Wikipedia:Wappen
schon
sehr oft der Unterschied zwischen einem Wappen fuehren/verwenden und einem Wappen zitieren/in illustrierender Weise gebrauchen als zentral herausgestellt.
Ich sehe keinen Grund, warum diese differenzierte Vorgehenweise jetzt grundlegend geändert werden sollte.
Der Fehler hat System, liest man die folgenden Ausfuehrungen:
"Auch wenn das Einstellen von Abbildungen von Marken
und
Firmennamen in die Wikipedia-Artikel unter marken- und firmenrechtlichen Gesichtspunkten in der Regel
problemlos
möglich ist, können in der Praxis Probleme entstehen,
wenn
die entsprechenden Abbildungen unter die GNU FDL
gestellt
werden.
"können in der Praxis Probleme entstehen" ist doch richtig.
Markenabbildungen etc. sollten daher nicht unbedingt
unter
der GNU FDL lizenziert werden."
Auch hier haben die Anwälte lieber vorsichtig formuliert. Da es zu Problemen kommen kann, wenn man ein GFDL-Wappen ohne Rücksicht aufs Namensrecht verwendet, ist die Lizensierung nicht unproblematisch.
Ein Rechtsgutachten wird nicht fuer windelweiche Formulierungen bezahlt. Professionelle Organisationen geben bei jur. Auftragsgutachten klar die Marschlinie vor und die wird vom Gutachter dann auch eingehalten. Nur wir sind so blauaeugig und zahlen fuer wenig Klarheit vergleichsweise viel Geld. Zugegeben: In anderen Faellen wie Wikiquote besteht kaum Spielraum, aber "nicht unbedingt" lese ich, wenn es um tausende Wappen geht, schon aus pragmatischen Gruenden nicht als "mal ja, mal nein", sondern als "EHER NICHT" oder Klartext: NEIN.
Wenn wir uns an die Vorgaben des Gutachtens halten und solche problematischen Bilder von Markenlogos und
Wappen
nicht mehr unter GNU FDL stellen duerfen, unter welche Lizenz denn um Himmels willen MEINUNGSBILDKONFORM dann? Public Domain und CC-BY und CC-BY-SA sind doch wohl
keine
ernsthaften Alternativen, da sie noch viel mehr Moeglichkeiten des Missbrauchs bieten und auch die beliebige kommerzielle Verwertung zulassen.
Das sehe ich nicht so.
Bitte Behauptungen und Meinungsaeusserungen begruenden. Das zentrale Argument des Gutachtens war, dass die beliebige Verwendbarkeit qua GNU FDL zu missbraeuchlichen Nutzungen ausserhalb der Wikipedia fuehren kann. Die beliebige Verwendbarkeit gilt aber fuer PD in noch staerkerem Masse und bei CC, wenn eine kommerzielle Nutzung nicht ausgeschlossen ist, ebenso.
Konsequenzen:
a) wir verzichten auf Wappen usw. b) wir aendern das Meinungsbild (Abstimmung ist in Vorbereitung) c) wir ignorieren das Gutachten, weil es an dieser
Stelle
falsch ist.
d) wir stellen Wappen unter {{GFDL-Achtung-Namensrecht}}, Marken unter {{GFDL-Achtung-Markenrecht}}, Personenabbildungen unter {{{{GFDL-Achtung-Persönlichkeitsrecht}}, Hakenkreuzflagge unter {{GFDL-Achtung-Strafrecht}}...
Dafuer haetten wir kein Gutachten gebraucht. Ich moechte mal von dem weiteren Einwand absehen, dass der GNU FDL keine weiteren Lizenz-Bedingungen hinzugefuegt werden duerfen, da mir dies im vorliegenden Kontext nicht so relevant erscheint. d) laeuft im wesentlichen auf c) hinaus.
Klaus Graf