Am 26.10.2004 um 18:54 schrieb Klaus Graf:
Ich habe mich auf diversen Diskussionsseiten wieder und wieder dazu geaeussert.
Ich hatte es vermutet ;-) Nur die alle zu finden und sich dann ein Urteil zu bilden ist nicht ohne Tücken. Drum habe ich hier noch mal gefragt, auch weil die Sache ja irgendwie geklärt und möglichst allgemeinverständlich an einem leicht auffindbaren Ort dargestellt werden muss – sonst wird das immer wieder von vorne angefangen, immer wieder wird dieses und jenes dazugeschrieben und diskutiert ... Mir ist klar, dass das Urheberrecht eine besonders windige Sache mit vielen Unschärfen ist, aber das macht es umso notwendiger, an geeigneter Stelle konzis und "omatauglich" darzustellen, was sicher ist, was verboten und wo eine Grauzone besteht. Für die juristische Seite fehlt mir bekanntlich die Kompetenz, aber beim Verständlichmachen bin ich gerne behilflich. Ende der Abschweifung.
Das Zenzsche Himmelscheibenbild selbst ist beliebig kommerziell im Rahmen der GNU FDL verwertbar, waehrend der BILDINHALT geschuetzt ist.
Hier verhaelt es sich nicht anders als bei Abbildungen von Logos (z.B. Mercedesstern), die nach dem Markenrecht Schutz geniessen. Sie koennen zwar in kommerziellen Wikipedia-Mirrors bedenkenlos eingesetzt werden, aber bei einer kennzeichenrechtlich relevanten Verwendung ist der Verwender dran - ob mit oder ohne GNU FDL.
Das wollte ich ja eigentlich auf der Diskussionsseite der Himmelsscheibe haben, aber gut.
Ich verstehe Dich richtig? Anders als Historiograf betrachtest Du meine Illustrationen vergleichbar zu dem Foto des Gebäudes mit Mercedes-Stern im entsprechenden Artikel, siehst also die Schutzrechte nicht verletzt? Von dieser Auffassung bin ich beim Erstellen der Illustrationen auch ausgegangen. Mir ist nicht bekannt, dass Andy Warhol wegen des Abbildens von Fotos von Campbell-Suppendosen der Urheberrechtsverletzung beschuldigt wurde, ebenso wenig wie die amerikanische Künstlerin, die seit Jahrzehnten Bilder von Warhol und anderen kopiert und es damit zu einiger Bekanntheit gebracht hat. Technisch gesehen habe ich nichts wesentlich anderes getan. Vielleicht sollte ich die Himmelsscheibe auf 2 x 2 Metern in Essig und Öl nachmalen und zu Grundlage nehmen. Aber ich schweife schon wieder ab.
Deinen Sätzen entnehme ich: Meine Darstellung der Himmelsscheibe darf unter die GNU-FDL gestellt werden, ebenso wie z. B. der Mercedesstern, da diese Lizenz nicht die Erlaubnis beinhaltet, sie als eigenes Kennzeichen zu benutzen. Ist das so ungefähr richtig? Sind die beiden Fälle tatsächlich gleichzusetzen?
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Einfuehrung einer Kategorie nichtkommerzieller Bilder nicht Probleme fuer die ja an sich erlaubten kommerziellen Mirrors aufwirft. Das beste waere an sich, das Meinungsbild zu revidieren und wie in anderen Wikipedias das Zitatrecht zuzulassen. Hinsichtlich der Einbindung in den Artikelkontext sollten auch die kommerziellen Mirrors damit keine Probleme haben, es sei denn sie streichen den Artikel auf eine Bildunterschrift zusammen.
Ob man das Kind nun Fair Use, Zitatrecht oder wie auch immer nennt, ich glaube eine Übereinkunft, Präzisierung und Klarstellung wird da nötig sein.
Rainer