Hi,
um die Debatte um Bildrechte mit ein paar Fakten zu bereichern: Das OLG Hamm hat offenbar entschieden, dass Bilder, die ohne Lichtwirkung entstanden sind, keine Lichtbilder sein können (http://www.jurpc.de/rechtspr/20040260.htm) - auf deutsch: Am Computer erzeugte Grafiken sind keine Lichtbilder und demnach nicht urheberrechtlich geschützt. Sehe ich das richtig, dass sie demnach beliebig übernommen werden dürfen?
Matthias - mwka