Hallo,
der Benutzer Dstern hat heute aus Anlass der Wiedereröffnung der Stari Most in Mostar ein Webcambild in die Wikipedia eingestellt, das nun sogar sehr prominent bei den aktuellen Ereignissen auf der Hauptseite erscheint. Das Bild ist m.E. ganz klar eine URV, da auf der Seite, von der er es hat, deutlich vermerkt ist: © 2003, BH Telecom/Bihnet.
Nun habe ich das Bild aber erst mal nicht auf die Liste der Löschkandidaten gesetzt. Wie ist eure Meinung dazu, ob man solche Bilder im Sinne aktueller Berichterstattung (§ 50 UrhRG Berichterstattung über Tagesereignisse) veröffentlichen darf und sie dann ggf. erst morgen oder übermorgen löscht? Und kann man überhaupt wegen des Kastens "aktuelle Ereignisse" bei Wikipedia als einem Medium zur Berichterstattung über Tagesereignisse sprechen?
Martin